B-30 ENDE DES VERBOTS DER VERWENDUNG VON AKUSTISCHEN SIGNALEN

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VERKEHRSZEICHEN B-30 ENDE DES VERKEHRSSIGNALVERBOTS

Informiert die Autofahrer über das Ende des durch das Schild auferlegten Verbots B-29.

Ab dem Standort des B-30-Zeichens können die Fahrer wieder die akustischen Signale gemäß den Verkehrsvorschriften benutzen.

HAUPTMERKMALE DER ZEICHEN

Robuste Konstruktion

  • Schilder aus extrem haltbarem, 1,25 mm dickem, feuerverzinktem Blech.

Steifigkeit und Stabilität

  • Rundum doppelt gefaltete Kanten für gleichmäßige Steifigkeit

Ausgezeichnete reflektierende Eigenschaften

  • Wir verwenden Folien von namhaften Herstellern, die nach nationalen Normen zertifiziert sind und das europäische CE-Zeichen tragen.

Schutz des Rückens

  • Die Rückseite des Schildes ist durch graue Pulverfarbe in RAL 7037 geschützt.

Widerstandsfähigkeit gegen Verformung

  • Die Schilder sind entsprechend profiliert und versteift und erfüllen die Normen für die Verformungsfestigkeit nach EN 12899-1 in allen Windzonen.

Der Preis des Schildes bleibt derselbe, unabhängig davon, ob es Profile enthält oder nicht. Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Satz Halterungen im Lieferumfang des Schildes enthalten ist!

Bitte beachten Sie, dass die Schilder nicht die im Bausatz enthaltenen Pfosten enthalten!

Zusätzliche Informationen

Größe

1000 mm, 400 mm, 600 mm, 800 mm, 900 mm

Film

I-Generation, II-Generation

Profile

Nein, Ja

Bewertungen

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